§ 28 Abs 1 WEG; § 30 Abs 1 WEG
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, wann der Mehrheit über Antrag eines Wohnungseigentümers eine Erhaltungsarbeit aufzutragen ist und nach welchen Kriterien das Gericht in diesem Fall vorzugehen hat.