§ 24 WEG
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, wann ein Mehrheitsbeschluss in Fragen der ordentlichen Verwaltung vorliegt, und weiters, wie es in diesem Fall mit der Vollziehung eines solchen Beschlusses aussieht, wenn die Anfechtungsfrist noch nicht verstrichen ist.