§ 1 Abs 4 MRG; § 16 Abs 9 MRG; § 863 ABGB
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Anwendbarkeit des § 1 Abs 4 Z 1 MRG zu befassen. Kommt es auf die Neuerrichtung des Gebäudes oder des Mietgegenstandes an? Spielt die Größe der Mietobjekte für die Abgrenzung eine Rolle? Mit Anmerkungen von Christian Prader.