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§ 1170b ABGB - Sinn und Zewck einer zwingenden Sicherstellung für Werkuntenehmer bei Bauverträgen

ZivilrechtSimone Maier-Hülleimmolex 2007, 230 - 234 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt den Geltungsbereich des am 1.1.2007 in Kraft getretenen § 1170b ABGB und setzt sich mit der Auslegung und dem telos der Bestimmung und der darin dem Werkunternehmer bei Bauverträgen auferlegten zwingenden Sicherstellungspficht auseinander. Dabei nimmt sie auch zur Sicherstellungsfrist, den Sicherungsmitteln und dem Ausmaß der Sicherstellung Stellung und verweist auf noch bestehende Regelungsdefizite, zB im Fall von nachträglichen Vertragsergänzungen, bei strittigen Entgeltforderungen usw.

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