§ 830 ABGB; § 81 Abs 2 EheG; § 85 EheG; § 87 EheG
Die Bindungswirkung eines Teilungsverfahren schließt einen eherechtlichen Aufteilungsanspruch bezüglich der Ehewohnung nicht aus.
§ 830 ABGB; § 81 Abs 2 EheG; § 85 EheG; § 87 EheG
Die Bindungswirkung eines Teilungsverfahren schließt einen eherechtlichen Aufteilungsanspruch bezüglich der Ehewohnung nicht aus.