Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Streupflicht des Mieters einer Wohnungseigentümers Stellung und erläutert, dass bei langjähriger, zuverlässiger Durchführung der Streuarbeiten durch den Hausbetreuer die Auferlegung besonderer Kontrollpflichten eine Überspannung der Sorgfaltspflicht bedingen würde.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1295 ff ABGB; § 93 StVO