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Herausgabepflicht von Unterlagen nach Beendigung des Verwaltungsvertrags

Wohn- und Mietrechtimmolex-LS 2007/48immolex-LS 2007, 196 Heft 7 und 8 v. 17.7.2007

Zusammenfassung: Der Hausverwalter ist nach Kündigung des Hausverwaltervertrags zur Herausgabe der Verwaltungsunterlagen verpflichtet. Dieser Anspruch ist im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

Rechtsgrundlagen: § 20 WEG; § 34 WEG; § 52 WEG

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