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Rechtsprechung - Wohnungseigentumsrecht - Abgrenzung ordentliche außerordentliche Verwaltung bei extremen Kosten

Wohn- und MietrechtChristian Praderimmolex 2007/108immolex 2007, 216 - 218 Heft 7 und 8 v. 17.7.2007

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Tragung der Kosten für die Wiederherstellung eines zerstörten WE-Objekts Stellung und erläutert, dass Reparaturen der Gemeinschaftssubstanz im Regelfall unter den wohnungseigentumsrechtlichen Erhaltungsbegriff zu subsumieren sind. Bei außergewöhnlicher Höhe der Kosten oder Finanzierungsschwierigkeiten ist aber allenfalls eine Zurechnung der Erhaltungsarbeiten zu den Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung nicht mehr zulässig.

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