§ 1096 ABGB; § 3 MRG
Der OGH prüft die Zulässigkeit einer vertraglichen Abwälzung der Erhaltungspflicht und behandelt die Frage, ob Schimmelbildung die Minderung des Mietzinses rechtfertigt. Festgelegt wird, dass die obligatorische Erhaltungspflicht des Vermieters nur bei ernsten Schäden des Gebäudes zu bejahen ist.