§ 24 Abs 3 WEG
Bei Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter besitzt dieser kein Stimmrecht. Dies gilt auch, wenn der Bestellungsvorgang und die Enthebung des vormaligen Verwalters gemeinsam erfolgen.
OGH 20.03.2007, 5 Ob 286/06d
§ 24 Abs 3 WEG
Bei Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter besitzt dieser kein Stimmrecht. Dies gilt auch, wenn der Bestellungsvorgang und die Enthebung des vormaligen Verwalters gemeinsam erfolgen.
OGH 20.03.2007, 5 Ob 286/06d