§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988
Der VwGH nimmt zur Beurteilung des Mittelpunkts der beruflichen Tätigkeit bei Lehr- und Vortragstätigkeiten Stellung und prüft die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.
§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988
Der VwGH nimmt zur Beurteilung des Mittelpunkts der beruflichen Tätigkeit bei Lehr- und Vortragstätigkeiten Stellung und prüft die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.