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LS 30 Erhaltungspflichten von Boiler usw. Zulässigkeit nur bei Berücksichtigungsmöglichkeit in der Zinshöhe?

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2007/30immolex-LS 2007, 132 Heft 5 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: Nach Rechtsansicht des LGZ Wien hängt die Instandhaltungs- und Erneuerungspflicht des Mieters für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände davon ab, dass kein Zinsschutz vorliegt und die Verpflichtung bei der Höhe des Mietzinses beachtet werden kann. Die Festlegung einer Instandhaltungspflicht des Mieters sei daher nur im Bereich des Kategoriemietzinses rechtsungültig.

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