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LS 28 Rechnungspflicht des Verwalters gegenüber dem Rechtsnachfolger

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Praderimmolex-LS 2007/28immolex-LS 2007, 101 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 34 WEG

Der Rechnungslegungsanspruch gegenüber dem WE-Verwalter kann nur für Rechnungsperioden geltend gemacht werden, in denen der Antragsteller die Rechtsposition eines Mit- oder Wohnungseigentümers innehatte. Das Antragsrecht leitet sich nicht aus der Rechtsnachfolge ab; die Rechnungslegungsansprüche können aber durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zediert werden.

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