§ 914 ABGB; § 30 Abs 2 Z 13 MRG
Der Autor behandelt bezugnehmend auf eine diesbezügliche OGH-Entscheidung die Frage, welche Rechtswirkungen die Falschbezeichnung eines Pachtvertrags z.B. über ein Bestandsobjekt in einem Einkaufszentrum als Mietvertrag auslöst. Dabei vertritt er die Ansicht, dass die Anwendbarkeit des Mietrechts einen Rechtsfolgenwillen der Parteien voraussetzt, der im Lichte der Vertrauenstheorie im Auslegungsweg zu überprüfen ist.