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LS 25 Räumungsvergleich und mögliche Vertragsverlängerung

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Praderimmolex-LS 2007/25immolex-LS 2007, 100 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 575 Abs 2 ZPO; § 30 MRG

Der Abschluss eines Räumungsvergleichs hat die Beendigung des Mietverhältnisses zur Folge. Allein aus der Unterlassung der rechtzeitigen Geltendmachung eines Exekutionsantrags kann noch nicht auf eine Erneuerung oder Verlängerung des Mietverhältnisses geschlossen werden.

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