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LS 19 Haftstrafe und Wohnbedürfnis pro futuro

Wohn- und MietrechtDr. Christian Praderimmolex-LS 2007/19immolex-LS 2007, 68 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG

Die Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe durch den eintrittsberechtigten Sohn rechtfertigt ein Absehen von der Kündigung wegen Nichtbenützung einer Wohnung. Ein allenfalls künftig bestehender Wohnbedarf oder die Möglichkeit einer bedingten Entlassung sind irrelevant.

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