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Schalldurchlässige Decke und Aggressionen des betroffenen Mieters

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2007/5immolex-LS 2007, 5 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 30 Abs 2 Z 3 MRG

Der OGH qualifiziert das Verhalten eines Mieters, der seinen Unmut über Lärmbelästigungen aus einer höhergeschossigen Wohnung durch aggressives Verhalten gegenüber dem Mieter und deren Gästen zum Ausdruck bringt, als grob unleidlich.

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