Zusammenfassung: Das LG Korneuburg hatte zu entscheiden, ob im wohnrechtlichen Verfahren nach § 52 WEG einstweilige Verfügungen möglich sind.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 3 WEG; § 52 WEG
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Zusammenfassung: Das LG Korneuburg hatte zu entscheiden, ob im wohnrechtlichen Verfahren nach § 52 WEG einstweilige Verfügungen möglich sind.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 3 WEG; § 52 WEG
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