Zusammenfassung: Der OGH äußerte sich zur Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs an einer Wohnung außerhalb des Geltungsbereichs des MRG iZm Sittenwidrigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 27 MRG; § 879 ABGB
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Zusammenfassung: Der OGH äußerte sich zur Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs an einer Wohnung außerhalb des Geltungsbereichs des MRG iZm Sittenwidrigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 27 MRG; § 879 ABGB
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