Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Eigentümergemeinschaft einen Dritten zu deren Vertretung in bestimmten, eng begrenzten Tätigkeitsbereichen beauftragen (bzw bevollmächtigen) kann.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG
Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Eigentümergemeinschaft einen Dritten zu deren Vertretung in bestimmten, eng begrenzten Tätigkeitsbereichen beauftragen (bzw bevollmächtigen) kann.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG