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LS 68 Kennzeichnung eines Innenhofs für Haftungsprivileg erforderlich

ZivilrechtDr. Christian Praderimmolex-LS 2007/68immolex-LS 2007, 261 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der zwischen dem Bestandgeber und einem Reinigungsunternehmen geschlossene Vertrag zur Übernahme der Räum- und Streupflichten ist nicht als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu qualifizieren. Die haftungsprivilegierende Einstufung einer Fläche als dem öffentlichen Verkehr nicht zugänglicher Privatweg setzt eine entsprechende Kennzeichnung voraus.

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