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LS 62 Identität zweier Räumungsklagen

Wohn- und MietrechtDr. Christian Praderimmolex-LS 2007/62immolex-LS 2007, 260 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Die Einbringung einer Mietzinsklage, die sich auf die Einforderung der bei Verhandlungsschluss bestehenden Mietzinsrückstände beschränkt, entfaltet für die spätere Geltendmachung der nicht strittigen Mietzinsrückstände keine Präklusionswirkung.

Rechtsgrundlagen: § 1118 ABGB

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