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E 141 Neuerrichtung eines Gebäudes

Wohn- und MietrechtFranz Pfielimmolex 2007/141immolex 2007, 281 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Auch die Errichtung eines selbständigen Objekts (in concreto: eines Lagerschuppens) neben bereits bestehenden Gebäuden auf einem Grundstück ist als Neuerrichtung eines Gebäudes zu qualifizieren, die vom Geltungsbereich des § 1 Abs 4 Z 1 MRG umfasst ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 Z 1 MRG

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