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Lifterrichtung und Zumauern eines Badezimmerfensters

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2006/67immolex-LS 2006, 229 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 16 Abs 2 WEG Z 3 WEG; § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002

Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Aufzugs an der Außenfassade und das damit verbundene Zumauern eines Badezimmerfensters vom jeweils betroffenen Wohnungseigentümer geduldet werden muss und fügt hinzu, dass allfällige daraus resultierende Entschädigungsansprüche im Außerstreitverfahren zu prüfen sind.

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