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Das grobe Verschulden bei der Mietzins-Räumungsklage

Wohn- und MietrechtEike Lindingerimmolex 2006, 245 - 248 Heft 9 v. 1.9.2006

Der Autor veranschaulicht anhand tabellarischer Übersichten, welches Fehlverhalten als "grobes Verschulden" im Rahmen einer Mietzins-Räumungsklage qualifiziert wird und nimmt in diesem Zusammenhang auch zum praktischen Stellenwert sogenannter "Öffnungsklauseln" Stellung. Weiters weist Lindinger darauf hin, dass die Erbringung eines Entlastungsbeweises dem Bestandnehmer obliegt.

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