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Stillschweigen eines WE bei Änderung des Verteilungsschlüssels hat Bindungswirkung

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2006/58immolex-LS 2006, 197 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

§ 32 WEG; § 52 WEG

Sofern ein Wohnungseigentümer das Fehlen einer objektiven Gebrauchsmöglichkeit nicht zur Geltung brachte, entfaltet die Festlegung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels auch für ihn Bindungswirkung.

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