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Benutzungsentgelt nach Beendigung des Bestandverhältnisses

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtJohannes Sääf (Glosse)immolex 2006, 218 - 219 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

§ 1041 ABGB; § 1111 ABGB; § 1109 ABGB

Der vormalige Bestandnehmer ist im Fall der verzögerten Rückstellung des Bestandsobjekts nach der rechtskräftigen Auflösung des Bestandverhältnisses zur Leistung eines Benutzungsentgelts verpflichtet. Die Präklusivfrist des § 1111 ABGB gelangt nicht zur Anwendung.

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