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Rechtsnachfolge im Miet- und Wohnungseigentum - Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Bauträger

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Praderimmolex 2006/49immolex 2006, 165 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 921 ABGB; § 922 ABGB; § 923 ABGB; § 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1297 ABGB; § 1392 ABGB; § 18 WEG

Der Rechtsnachfolger eines Miteigentümers oder Wohnungseigentümers kann nur im Fall der Zession der zugrundeliegenden Rechte Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger geltend machen.

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