§ 1 Abs 1 MRG; § 1 Abs 4 MRG
Der OGH erörtert, dass die Inbestandgabe von Grundflächen, auf denen die Errichtung eines Superädifikats, das später als Geschäftsräumlichkeit genutzt werden soll, geplant ist, als Geschäftsraummiete zu qualifizieren ist. Der OGH befürwortet in diesem Zusammenhang die analoge Zugrundelegung der Kündigungsregelungen des MRG.