§ 1 Abs 1 MRG; § 1090 ABGB
Der OGH definiert den Begriff der Geschäftsräumlichkeit und befürwortet die analoge Anwendung des MRG für die Inbestandnahme von Liegenschaften zum Ziel der Erbauung von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten.
OGH, 01.12.2005, 6 Ob 230/05z