§ 1 Abs 1 MRG
Die Inbestandnahme von Teilen eines Geschäftsraums ist nicht vom Geltungsbereich des MRG umfasst.
OGH, 10.01.2006, 5 Ob 276/05g
§ 1 Abs 1 MRG
Die Inbestandnahme von Teilen eines Geschäftsraums ist nicht vom Geltungsbereich des MRG umfasst.
OGH, 10.01.2006, 5 Ob 276/05g