§ 2 Abs 2 WEG 2002; § 56 Abs 1 WEG 2002
Vonkilch kommentiert in seiner Glosse eine Entscheidung des OGH, in der dieser zu den Übertragungsvoraussetzungen eines Autostellplatzes (der insofern als Zubehör des Wohnungseigentumsrechts zu qualifizieren ist) Stellung nahm.