Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Grundzüge des tschechischen Wohnungseigentumsrechts. Als offensichtliche Unterschiede zum österreichischen Wohnungseigentumsrecht hebt er hervor, dass der Erwerb von Eigentumswohnungen nicht, wie in Österreich, ausschließlich Ehepartnern möglich ist, sondern einer unbeschränkten Anzahl von Personen offen steht. Anders aber als in Österreich, kann der Erwerber vor der Einverleibung im Kataster keine Sicherstellung erwirken. Der Anteil an den gemeinsamen Teilen wird in mehrere Miteigentumsanteile aufgeteilt, wobei sich die Wertbestimmung der Einheiten ausschließlich am Verhältnis der Nutzflächen zueinander orientiert.