§ 21 Abs 3 MRG; § 1099 ABGB
Die aus der Betriebskosten-Jahresabrechnung resultierende Fehlsumme ist auch bei Teilausnahmeobjekten nach § 1 Abs 4 MRG von den Hauptmietern zu begleichen.
OGH, 20.10.2005, 3 Ob 196/05b
§ 21 Abs 3 MRG; § 1099 ABGB
Die aus der Betriebskosten-Jahresabrechnung resultierende Fehlsumme ist auch bei Teilausnahmeobjekten nach § 1 Abs 4 MRG von den Hauptmietern zu begleichen.
OGH, 20.10.2005, 3 Ob 196/05b