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OGH, 30.08.2005, 5 Ob 166/05f (Zivilprozessrecht)

Zivilprozessrechtimmolex 2006/4immolex 2006, 17 - 18 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO; § 502 Abs 5 Z 2 ZPO

Ein Rechtsstreit, der die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs in Form einer Eigentumsfreiheitsklage bezweckt, ist nicht als Bestandssache nach § 502 Abs 5 Z 2 ZPO zu qualifizieren.

OGH, 30.08.2005, 5 Ob 166/05f

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