§ 15d WGG
Der OGH nimmt Stellung zur Bestimmung des Vergleichspreises, der bei der Beurteilung der "offenkundigen Unangemessenheit" des Fixpreises einer gemeinnützigen Wohnung zugrunde zulegen ist.
OGH, 20.09.2005, 5 Ob 120/05s
§ 15d WGG
Der OGH nimmt Stellung zur Bestimmung des Vergleichspreises, der bei der Beurteilung der "offenkundigen Unangemessenheit" des Fixpreises einer gemeinnützigen Wohnung zugrunde zulegen ist.
OGH, 20.09.2005, 5 Ob 120/05s