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Zurückziehung eines Antrags nach Anrufung des Gerichts

Wohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2006/82immolex-LS 2006, 324 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 40 Abs 1 MRG; § 19 MRG; § 18 MRG

Die Rechtsgültigkeit der Zurückziehung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens erfordert die Zurücknahme der Anträge sämtlicher Parteien.

OGH 03.10.2006, 5 Ob 119/06v

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