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Antragsausdehnung vor der Schlichtungsstelle

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2006/71immolex-LS 2006, 260 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 39 MRG; § 40 MRG; § 46a MRG

Sofern im Schlichtungsverfahren nur ein Antrag auf Rückzahlung des Bestandszinses wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 46a MRG geltend gemacht wurde, begründet der Antrag auf Feststellung der Ungültigkeit der Mietzinserhöhung nach § 46a MRG im Gerichtsverfahren eine unerlaubte Antragsausdehnung.

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