Zusammenfassung: Die Autoren erläutern in ihrem Bereich, welche Neuerungen sich durch die WRN 2006 im Bereich der Erhaltungspflicht des Bestandgebers im Anwendungsbereich des MRG bzw WGG ergeben. In diesem Zusammenhang nehmen sie auch zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "erheblichen Gesundheitsgefährdung" und zu dem nunmehr zwingend verankerten Aufwandsersatzanspruch für die Erneuerung einer Heiztherme oder eines Warmwasserboilers durch den Mieter Stellung und weisen auf die Neuerungen bei der Präklusionsbestimmung des § 10 MRG hin. Weiters informieren sie über die Rügepflicht des Mieters, die dem Bestandgeber eine Verbesserungsmöglichkeit vor der Herabstufung einer Wohnung im Kategoriesystem einräumen soll und die nur bei Nichtvorhandensein eines Kategoriemerkmals entfällt.