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Zur inhaltlichen Prüfbarkeit einer Abrechnung nach dem HeizKG

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2006/74immolex-LS 2006, 261 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 25 Abs 1 Z 8 HeizKG; § 20 Abs 3 WEG 2002; § 34 WEG 2002

Die Verpflichtung zur Abrechnung zur Vorlage einer Abrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten wurde auf den Wohnungseigentumsverwalter ausgedehnt. Aus § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG kann zwar ein Anspruchsrecht auf eine formell korrekte, nicht aber auf die Prüfung der materiellen Richtigkeit der Abrechnung abgeleitet werden.

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