vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG bei Abmelden von Strom ua

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2006/69immolex-LS 2006, 260 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG

Ein fehlender Warmwasseranschluss sowie die Kündigung des Strom- und Gasanschlusses indizieren die Verwendung einer Wohnung als reines Absteigequartier, was die Kündigung des Mietvertrages nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG rechtfertigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!