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Entscheidung - VwGH 25.03.2004, 2001/16/0241

Wohn- und Mietrechtimmolex 2005/86immolex 2005, 219 - 220 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

§ 3 Abs 1 Z 5 ErbStG; § 12 Abs 2 ErbStG

Der VwGH erörtert, dass die Verbindlichkeit zur Zahlung von Schenkungssteuer erst mit der tatsächlichen Leistung der Abfindungszahlung für einen erklärten Erbverzicht unter Lebenden begründet wird.

VwGH 25.03.2004, 2001/16/0241

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