§ 835 ABGB
Ein Vorausvermächtnis an der Ehewohnung steht einer gerichtlichen Benützungsregelung entgegen.
OGH 26.08.2004, 6 Ob 102/04z
§ 835 ABGB
Ein Vorausvermächtnis an der Ehewohnung steht einer gerichtlichen Benützungsregelung entgegen.
OGH 26.08.2004, 6 Ob 102/04z