§ 1096 Abs 1 ABGB; § 33 Abs 2 MRG; § 321a ZPO
Der OGH erläutert, dass ein hoher, bereits gesundheitsschädigender Bleigehalt im Trinkwasser die Herabsetzung des Mietentgelts einer Mietwohnung, nicht aber die vollständige Zahlungseinstellung erlaubt. Weiters legt er dar, dass das Rekursverfahren gegen Beschlüsse nach § 33 Abs 2 MRG zweiseitig ist.