§ 1295 Abs 1 ABGB
Der OGH nimmt zur Verantwortlichkeit des Geschäftsraummieters für eine Sturz, den ein Kunde auf einem öffentlichem Gehweg nach Verlassen des Geschäfts erleidet, Stellung.
OGH 20.10.2004, 3 Ob 160/04g
§ 1295 Abs 1 ABGB
Der OGH nimmt zur Verantwortlichkeit des Geschäftsraummieters für eine Sturz, den ein Kunde auf einem öffentlichem Gehweg nach Verlassen des Geschäfts erleidet, Stellung.
OGH 20.10.2004, 3 Ob 160/04g