§ 24 Abs 6 WEG 2002
Der OGH erörtert, welche Überprüfungsrechte der überstimmten Minderheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Mehrheitsbeschlüsse zustehen und prüft, unter welchen Voraussetzungen die Missachtung allgemeiner Verwaltungsbestimmungen die Rechtswidrigkeit des Mehrheitsbeschlusses zur Folge hat.