§ 500 ZPO; JN
Die Entscheidung bestimmt, dass bei offenkundiger Unterbewertung des Entscheidungsgegenstandes der OGH an diesen Bewertungsausspruch der Vorinstanzen gebunden ist.
OGH 30.03.2004, 4 Ob 61/04f
§ 500 ZPO; JN
Die Entscheidung bestimmt, dass bei offenkundiger Unterbewertung des Entscheidungsgegenstandes der OGH an diesen Bewertungsausspruch der Vorinstanzen gebunden ist.
OGH 30.03.2004, 4 Ob 61/04f