§ 4 Abs 1 BTVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Behandlung eines veränderlichen, aber zunächst zahlenmäßig bestimmten Entgelts in einem Bauträgervertrag als Fixpreis.
OGH 20.11.2003, 2 Ob 270/03z
§ 4 Abs 1 BTVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Behandlung eines veränderlichen, aber zunächst zahlenmäßig bestimmten Entgelts in einem Bauträgervertrag als Fixpreis.
OGH 20.11.2003, 2 Ob 270/03z