Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Zulässigkeit der Erhebung der Aufrechnungseinrede nach § 1111 ABGB, und mit deren Rechtswirksamkeit in den Folgeprozessen.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 4 MRG; §1 EO; § 1111 ABGB; § 1009 ABGB; § 1497 ABGB
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