§ 1002 ABGB; § 1440 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Treuhänder mit einer Forderung des aus dem Treuhandverhältnisses Begünstigten aufrechnen darf.
OGH 18.11.2003, 1 Ob 37/03b
§ 1002 ABGB; § 1440 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Treuhänder mit einer Forderung des aus dem Treuhandverhältnisses Begünstigten aufrechnen darf.
OGH 18.11.2003, 1 Ob 37/03b